Sterbegeld ohne Gesundheitsprüfung

Man denkt nicht gerne daran, aber es ist das sicherste Ereignis eines jeden Lebens. Der Tod ist unausweichlich. Und damit sind auch die Kosten der Bestattung unausweichlich. Gegen den Tod kann man sich nicht versichern, aber man kann sich gegen die finanziellen Folgen absichern. Summen von etwa 10 000 Euro sind wohl noch als durchschnittliche Kosten anzusehen. Diese setzen sich - ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben - zusammen aus: Kosten der Grabstätte (Gemeinde) - Kosten der Bestattung (Ausheben und Zuschütten des Grabes) - Kosten für die kirchliche Bestattung - Sarg, Sargschmuck, Träger - Zeitungsanzeigen - Sterbebildchen (als Erinnerungen) - Gottesdienst - Leichenschmaus - Grabschmuck - Grabstein - Grabpflege. Schon diese Auflistung zeigt, welch eine Vielzahl von Kosten da auf einen Schlag auftreten wird. Sicherlich kann man einiges Geld sparen, wenn man die Organisation des Begräbnisses selbst durchführt, statt ein Beerdigungsinstitut zu beauftragen. Aber wer hat die notwendigen Kenntnisse, um all die Behördengänge selbst zu tun? Die meisten haben sie nicht und sind froh, wenn Ihnen diese Arbeiten von erfahrenen Fachleuten abgenommen werden. Woher kommt aber das notwendige Geld und vor allem woher kommt es rechtzeitig?

Sterbegeld ohne Gesundheitsprüfung

ist eine gute Lösung für dieses Problem. Verbraucherverbände argumentieren oftmals damit, dass man mehr Kapital bilden könnte, wenn man die Prämien in eine andere Sparform einbringen würde. Allerdings dürften diese Argumentationen Traumgebilde sein. Denn wer ist denn tatsächlich so konsequent und legt jeden Monat einen Betrag von 15 bis 20 Euro auf die hohe Kante, um über das nötige Geld für die Bestattung zu verfügen.

Und dann steht das Geld zwar am Ende der geplanten Spardauer zur Verfügung und nicht unbedingt dann, wenn es gebraucht wird. Sterbegeld ohne Gesundheitsprüfung ist da eine bessere Lösung. Der Minimalbeitrag von 15 - 20 Euro im Monat für eine Sterbegeldversicherung wird einfach vom Konto abgebucht und vergessen. Im Fall des Todes steht dann die Versicherungssumme zur Verfügung. Versicherte Person kann jeder sein. Die Versicherungen unterscheiden sich bei der Aufnahmepolitik etwas. Manche Versicherungen nehmen noch Personen auf, die kurz vor ihrem 80. Geburtstag stehen. Gesundheitsfragen werden nicht gestellt. Die Versicherungen begrenzen ihr Risiko dadurch, dass sie in den ersten 36 Monaten nach Vertragsabschluss keine Leistungen gewähren. Sollte in dieser Zeit allerdings der Todesfall eintreten, werden die Beiträge zurückerstattet. Wer als angehender Erbe haften würde, sollte selbst für die Bestattungskosten von Eltern oder Großeltern vorsorgen. Die geringen monatlichen Beiträge - bei lebenslangem Schutz - sind für jeden leichter zu verschmerzen, als die plötzlichen Ausgaben von ca. 10 000 Euro. Aber nicht nur für die Eltern oder Großeltern sollte man diesbezüglich vorsorgen. Denn je jünger die versicherte Person ist, desto geringer sind die Beiträge.